Fortbestehensprognose

1. Rechtliche Grundlagen, Zweck

Gemäß der OGH-Entscheidung 1Ob655/86 vom 3.1.21986 steht fest, dass

"Eine insolvenzrechtlich bedeutsame Überschuldung (einer Kapitalgesellschaft) ist nicht schon beim Überwiegen der Passiven über die Aktiven anzunehmen. Die rein rechnerische Überschuldungsprüfung ist durch eine Fortbestehensprognose zu ergänzen, in deren Rahmen mit Hilfe sorgfältiger Analysen von Verlustursachen, eines Finanzierungsplans sowie der Zukunftsaussichten der Gesellschaft die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu prüfen ist. Geplante Sanierungsmaßnahmen sind in diese Überlegungen einzubeziehen. Der Überschuldungstatbestand ist auf jene Fälle zu reduzieren, in denen die Lebensfähigkeit der Gesellschaft unter Bedachtnahme auf eingeleitete Sanierungsmaßnahmen nicht hinreichend, das heißt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, gesichert ist, eine rechnerische Unterbilanz daher nicht durch eine geschätzte zukünftige positive Entwicklung ausgeglichen werden kann."

 

Die aus unserer Sicht wesentlichen Bestandteile der Fortbestehensprognose, sofern sie sich nicht aus dem Leitfaden ergeben, sind:

  • eine SORGFÄLTIGE ANALYSE DER VERLUSTURSACHEN
  • ein FINANZIERUNGSPLAN und
  • die ANALYSE DER ZUKUNFSAUSSICHTEN
  • die Prüfung der WAHRSCHEINLICHKEIT DER KÜNFTIGEN ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
  • das EINBEZIEHEN GEPLANTER SANIERUNGSMASSNAHMEN

kurz: Die positive Fortbestehensprognose entfernt die insolvenzrechtliche Überschuldung.

 

Manchmal wird die Fortbestehensprognose auch Fortbestandsprognose genannt.

 

2. Übliche Vorgehensweisen

In den meisten Fällen wird die Fortbestehensprognose entweder vom Kreditinstitut zur Aufrechterhaltung der bestehenden bzw. gefährdeten Finanzierungszusagen oder vom Wirtschaftsprüfer zur Erteilung eines (uneingeschränkten) Bestätigungsvermerks verlangt.

 

Nach unserer Erfahrung ist in beiden Situationen ist die Fortbestehensprognose in einer Präsentation zu erklären und die Inhalte sind zu verteidigen.

 

3. Pragmatischer Ansatz

Wir haben einen pragmatischen Ansatz zur Erstellung von Fortbestehensprognosen. Nach eingehender Durchsicht Ihrer Buchhaltung planen wir die betrieblichen Aufwendungen. Je nach Geschäftsmodell unterschiedlich werden dann Positionen des Umlaufvermögens und die zu erwartenden Umsätze und Einnahmen geplant und der sich daraus ergebende Finanzierungsbedarf ermittelt. 

 

In den meisten Fällen liegt unser Fokus auf den geplanten Sanierungsmaßnahmen, da diese in den meisten Fällen den Hebel für eine günstige Prognose darstellen.

 

Weiters ist die dann zu Grunde liegende Finanzplanung immer ein gutes Instrument, die im Unternehmen vorhandenen Cash-Bringer und Cash-Fresser zu identifizieren.

 

4. Zeitbedarf

Wir erstellen Fortbestehensprognosen meistens innerhalb von 3 Wochen ab Auftragserteilung.

 

5. Fragen

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach an.