Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist der Standardfall in Österreich. Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kommen eher selten vor. Das Sanierungsverfahren findet unter der Kontrolle eines Masseverwalters statt. Die bestehenden Organe des Unternehmens (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen) haben während des Verfahrens keine Vertretungsvollmacht für das Unternehmen. Diese liegt allein beim Masseverwalter.
Das Sanierungsverfahren wird vom Gericht eröffnet, es bestellt den Masseverwalter.
Spätestens 60 Tage ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.
HINWEIS: Dieses Verfahren kann bereits eingeleitet werden, wenn die Situation der Zahlungsunfähigkeit droht. Dadurch steigt die Chance, das Unternehmen zu erhalten.
Die Voraussetzung zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ist der Antrag des Schuldners. Ein guter Antrag sollte zumindest folgende Daten/Informationen enthalten:
Die Kritische Erfolgsfaktoren für ein Sanierungsverfahren sind vielfältig, da das gesamte rechtliche Verfahren den operativen Geschäftsbetrieb nicht lähmen darf.
Im Allgemeinen stellen folgende Fragen einen Herausforderung dar:
Voraussetzung ist, dass der Sanierungsplan schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird, innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können.
Weiters ist notwendig, dass die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmt. Dazu müssen:
Das Unternehmen kann erst verwertet werden, wenn der Sanierungsvorschlag nicht innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens angenommen wird.
Das Verfahren wird zu einem Konkursverfahren (inklusive Bezeichnungsänderung in der Insolvenzdatei im Internet), wenn
Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben; es enden die Wirkungen der Insolvenz.
Die Masseverwalterin/der Masseverwalter wird ihres/seines Amtes enthoben. Die Schuldnerin/der Schuldner erlangt die Verfügungsbefugnis über ihr/sein Vermögen wieder.
Wir begleiten seit Jahren Unternehmen in Sanierungsverfahren und sorgen in den meisten Fällen dafür, dass
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